Die Einführung eines Lobbyregisters ist ein Dauerthema. Im Jahrestakt wurde die Forderung danach laut, passiert ist nichts. Dabei sind sich alle Beteiligten einig, dass Regulierung benötigt: Lobbykritiker fordern Transparenz, Lobbyisten wollen sich nicht mehr dem Verdacht der Korruption ausgesetzt sehen. Nun hat die Politik endlich einen Entwurf für ein Lobbyregister vorgelegt. Zufrieden kann damit niemand sein.

Ausgangslage: Der „Fall Amthor“

Der Stein kam im Frühjahr dieses Jahres ins Rollen. In dieser Zeit berichtete „Der Spiegel“, dass der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor als Aufsichtsrat beim US-Unternehmen Augustus Intelligence sei. Über die Vergütung der veröffentlichungspflichtigen Tätigkeit war bis dahin nichts bekannt. Erst später kam heraus, dass Amthor über Anteilsoptionen im sechsstelligen Bereich verfügte. Ebenfalls brisant war, dass er Treffen zwischen Unternehmensvertretern von Augustus und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier arrangiert haben soll.

In Folge dessen war das mediale Echo riesig, sodass Amthor unter anderem seine Tätigkeit im Untersuchungsausschuss zum Fall Amri ruhen ließ. Auch seine geplante Kandidatur zum Landesvorsitz der CDU Mecklenburg-Vorpommern zog er zurück. Gegen Amthor wurde Strafanzeige wegen Bestechlichkeit gestellt, die allerdings ohne Ermittlungen wieder eingestellt wurde.

Dennoch war parteiübergreifend die Forderung nach einem Lobbyregister so laut, dass die Bundesregierung hier endlich tätig werden musste. Auch, wenn bei näherem Hinsehen klar sein musste, dass es in der „Causa Amthor“ hier nicht um ein Lobbyismus-Problem gehen könnte, sondern um Korruption.

 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im September legte die GroKo den lang erwarteten Entwurf zum Lobbyregistergesetz vor, dem die Fraktionen im Deutschen Bundestag zustimmten.

Demnach wollen CDU/CSU und SPD eine Registrierungspflicht als eine Art „Lobbyregister“ für diejenigen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben einführen. Außerdem soll es für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter einen Verhaltenskodex geben, in dem die Grundsätze für eine transparente Interessenvertretung definiert werden. Bei Verstößen soll es ein öffentliches Rügeverfahren geben. Auch die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes bei Verstößen gegen
die Registrierungspflicht ist im Entwurf vorgesehen.

So weit, so transparent. Allerdings ließ die Kritik nicht lange auf sich warten. Bemängelt wurde aus allen Richtungen, dass der Entwurf nicht weit genug ginge.

Kritische Meinungen

Lobbycontrol bemängelt unter anderem, dass das Lobbyregister nur gegenüber dem Bundestag gelte, aber nicht für die Bundesministerien. Auch die Möglichkeit, dass Unternehmen und Verbände Angaben zu Zahlungen verweigern könnten, wurde kritisiert.

Auch die degepol, quasi die Interessenvertretung der Interessenvertreter, schlägt in die gleiche Kerbe und trägt einige Kritikpunkte vor: Nach Ansicht der degepol gibt es zu viele Schlupflöcher, um sich der Registrierungspflicht für Lobbyisten zu entziehen. Demnach sind beispielsweise Rechtsanwälte von der Registrierungspflicht entbunden. Genau wie Lobbycontrol und andere lobbykritische Organisationen kritisiert die degepol, dass das Lobbyregister nur gegenüber dem Bundestag, nicht aber gegenüber den Ministerien gilt. So würde der Gesetzentwurf einem Schweizer Käse gleichen, der alles andere als Transparenz schafft.

Dass Lobbykritiker und Lobbyisten sich ausnahmsweise einmal einig sind, ist interessant. Vor allem, da es um einen Vorschlag zur Regulierung von Lobbying geht. Hier muss die Bundesregierung unbedingt nachbessern, denn es steht nicht weniger auf dem Spiel als das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Kommt das von allen lange erwartete Gesetz zum Lobbyregister, muss alles passen. Alle möglichen Schlupflöcher müssen in diesem Gesetz gestopft sein. Denn wenn sich ein neue Lobbyismus-Skandal ergibt, der durch ein Schlupfloch entsteht, vor dem selbst die degepol gewarnt hat, wird das nicht weniger auf die schwarzen Schafe in der Interessenvertretung zurückfallen: Stattdessen wird der Ruf der vielen seriösen Interessenvertreter weiter leiden, aber auch die Bundesregierung wird einem großen Vertrauensproblem ausgesetzt sein.