[gem_divider margin_top="60"]

Seit langer Zeit steht der Brexit fest, doch noch immer sind viele Details nicht geklärt. Heute hat die Europäische Unionn nach der Einigung über ein gemeinsames Abkommen  nun auf die vorläufige Anwendung des Brexit-Handelspakts ab 1. Januar 2021 geeinigt. Die Botschafter der 27 Mitgliedstaaten sagten vorläufig „Ja“ zu dem Vorschlag und starteten eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren.

Weil eine Ratifizierung durch das Europaparlament vor dem Jahreswechsel zeitlich nicht mehr realisierbar ist, war die Einigung auf eine vorläufige Anwendung dringend notwendig. Im Januar dann soll die Ratifizierung nachgeholt werden. Zum 31. Dezember läuft die Übergangsfrist nach dem britischen EU-Austritt ab – das bedeutet, dass Großbritannien  auch aus dem Binnenmarkt und der Zollunion ausscheidet. Mit dem Deal sollen möglichst viele Details geregelt werden, um einen harten wirtschaftlichen Bruch zu vermeiden. Das britische Parlament will am 30. Dezember dem Deal am zustimmen.

Auch die deutsche Bundesregierung unterstützt den Brexit-Handelspakt zwischen der Europäischen Union und Großbritannien. Das Bundeskanzleramt teilte mit, dass man sich sich in einer Telefonkonferenz „einig in der positiven Würdigung des Abkommens“ gewesen ist und Deutschland dem Abkommen zustimmen könnte.

Das Abkommen ist von immenser Bedeutung: es soll geregelt werden, dass ein unbegrenzten Warenhandel ohne Zölle sichergestellt werden kann. Außerdem sollen unter anderem die Zusammenarbeit bei Fischerei, Flug- und Straßenverkehr, Energieversorgung, Verbrechensbekämpfung und Sozialversicherungen geregelt werden. Die Unterhändler beider Seiten hatten sich an Heiligabend auf das Abkommen geeinigt, das rund 1250 Seiten umfasst.